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Anträge rund um Schwangerschaft und Baby

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Rund um die Schwangerschaft und die Geburt gibt es vieles zu bedenken und zu beantragen. Doch wie, wann und wo musst du die Anträge stellen?
Ein kleiner Wegweiser.

Was?

  • Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht
  • Mutterschaftsgeld
  • Geburtsurkunde
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Elternzeit
  • Krankenkasse

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

Solltet ihr nicht mit dem Kindsvater verheiratet sein, so muss die Vaterschaft separat anerkannt werden. In diesem Zuge kann ebenfalls das Sorgerecht geregelt werden.
Wie?
Ihr gebt eine gemeinsame Erklärung ab. Hierfür benötigt ihr eure Geburtsurkunden sowie euren Ausweis. Wenn ihr die Erklärung vor der Geburt abgebt benötigt ihr noch den Mutterpass, danach die Geburtsurkunde des Kindes.
Wann?
Diese Erklärungen sind vor, als auch nach der Geburt abgebbar. Die Empfehlung ist, dieses vor der Geburt zu regeln. Sollte es Komplikationen (ich hoffe natürlich nicht) mit euch geben, ist der Kindsvater handlungsfähig.
Wo?
Sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt können diese Erklärungen abgeben werden.

Mutterschaftsgeld

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen danach. Bei Mehrlingen verlängert sich dieser um vier Wochen auf 12. Für diese Zeit erhalten Arbeitnehmerinnen, die gesetzlich krankenversichert sind (Pflicht- und Freiwilligversicherte) Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 EUR am Tag. Die Differenz zu eurem Netto wird vom Arbeitgeber aufgefüllt.
Wie?
Ihr erhaltet von eurem Frauenarzt eine Bescheinigung „Zeugnis zum mutmaßlichen Termin der Entbindung“ zum einreichen bei eurer Krankenkasse.
Wann?
Diese Bescheinigung erhaltet ihr sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin.
Wo?
Die Bescheinigung muss bei der Krankenkasse vorgelegt werden.

Tipp bei Frühchen

Solltet ihr es nicht bis zu der sieben Wochen Bescheinigung schaffen, so bekommt ihr mit Einreichung der Geburtsurkunde das Mutterschaftsgeld ebenfalls gezahlt. Die Zeit die ihr im Vorfeld verpasst habt, wird am Ende hinten angehangen. Das heißt, bei mir war der Mutterschutz nach der Entbindung 4 Monate lang.

Geburtsurkunde

Wie?
Die meisten Krankenhäuser übernehmen die Beantragung für euch.
Hierfür benötigt ihr:

  • Eure Geburtsurkunden
  • Eure Personalausweise
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsvereinbarung
  • ggf. Scheidungsurteil
  • bei eigener Beantragung die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses

Wann?
Direkt nach der Entbindung, innerhalb der ersten Lebenswoche.
Wo?
Wenn die Beantragung nicht vom Krankenhaus angeboten wird, dann beim Standesamt. Hier zu beachten, es ist das Standesamt des Geburtsortes zu wählen.

Kindergeld

Wie?
Ladet euch das Antragsformular hier runter. Ihr erhaltet eine separate Geburtsurkunde für die Beantragung des Kindergeldes.
Wann?
Grundsätzlich hat man hier etwas Zeit. Kindergeld wird bis zu sechs Monate rückwirkend gezahlt.
Wo?
Bei der für euch zuständigen Familienkasse.

Elterngeld

Wie?
Ladet euch das Antragsformular online herunter (Es gibt Unterschiede bei den Bundesländern).
Ihr benötigt zur Beantragung:

  • die Geburtsurkunde (die separat hierfür ausgestellt wurde)
  • die letzten 14 Monate Lohnabrechnungen
  • den Bescheid des Mutterschaftsgeldes
  • die Elternzeit Bestätigung des Arbeitgebers
  • eure Steuerbescheide
  • ggf. Vaterschaftsanerkkenung

Wann?
Es wird max. 3 Monate rückwirkend gezahlt.
Wo?
Bei der zuständigen Elterngeldstelle eurer Gemeinde.

Elternzeit

Euch stehen 36 Monate Elternzeit zu. Ihr könnt davon auch Zeiten aufsparen für die Zeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr. Die Details findet ihr hier.
Wie?
Die Antragstellung sollte schriftlich erfolgen. Es muss keine bestimmte Form eingehalten werden.
Wann?
Ihr müsst spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit den Antrag stellen.
Wo?
Der Antrag ist bei eurem Arbeitgeber zu stellen.

Tipp für Zwillingseltern!

Bezüglich der Aufteilung der Elternzeit:
Ihr könnt je Kind 3 Jahre Elternzeit beantragen. Wichtig, es muss innerhalb der ersten drei Jahre jeweils für beide ein Jahr in Anspruch genommen werden.
Um das Maximum direkt hinter einander auszuschöpfen am besten wie folgt beantragen:
Jahr 1: Kind 1
Jahr 2: Kind 1
Jahr 3: Kind 2
Jahr 4: Kind 2
Jahr 5: Kind 2
Jahr 6: Kind 1

Selbstverständlich sind zahlreiche weitere Kombinationen möglich.

Krankenkasse

Wenn ihr gesetzlich pflichtversichert seid, so müsst ihr in der Regel nichts tun. Mit Einreichung der Geburtsurkunde wird euch das Formular zur Anmeldung der Kinder zugesandt. Wenn ihr freiwillig gesetzlich Versicherte seid, und nicht verheiratet, so müsst ihr von eurem Elterngeld Krankenversichungsbeiträge zahlen. Das selbe gilt für privat Versicherte. Solltet ihr verheiratet sein, so könnt ihr eine Familienversicherung prüfen lassen.

Die Kinder könnt ihr wie folgt versichern:
Beide gesetzlich versichert, da könnt ihr euch aussuchen, bei wem die Kinder Familienversichert werden.
Ist einer von euch privat versichert, so werden in der Regel die Kinder ebenfalls privat versichert.
Ihr könnt euch vor der Geburt bereits informieren. Die Kinder anmelden geht jedoch erst nach der Geburt.

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